Familienrecht

Ehescheidung:
Die Scheidung Ihrer Ehe kann unkompliziert und einvernehmlich erfolgen, gleichfalls kann das zu führende Scheidungsverfahren der Rahmen für die gerichtliche Regelung der weiteren Folgen Ihrer Scheidung sein.

Kindesunterhalt:
Ihre Kinder müssen finanziell versorgt werden, aber auch eigene Positionen sind abzusichern, zum Beispiel durch Regelungen zu Kinderbetreuungskosten und weiteren zusätzlichen Aufwendungen wie Mehr- und Sonderbedarf.

Ehegattenunterhalt:
Hier ist Thema der Ausgleich von Einkommensdifferenzen, monatlichen Belastungen und damit die Versorgung für die Zukunft. Meist ist dies für die zukünftige Existenzsicherung sehr wichtig.

Elternunterhalt:
Wenn die Eltern sich wirtschaftlich nicht mehr selbst versorgen können, sind die Ansprüche der Eltern gegen die erwachsenen Kinder im Verhältnis zueinander und häufig auch im Verhältnis zum Sozialhilfeträger zu klären. Hier beraten wir Sie gerne im Vorgriff, beraten und vertreten auch im Fall der Geltendmachung von Ansprüchen Ihnen gegenüber.

Verteilung von Vermögen und Hausrat:
Auf Grundlage des von Ihnen für die Ihre Ehe gewählten Güterstandes kümmern wir uns um die Verteilung des vorhandenen Vermögens, die Regelung bezüglich der zukünftigen Zuordnung von Verbindlichkeiten und den Ausgleich der in der Ehe oder im Hinblick auf die Ehe erbrachten Zuwendungen der Ehegatten, aber auch anderer Familienangehöriger, wie zum Beispiel der Eltern. Mit Hilfe der umfassenden Auskunftsverpflichtung zum Zeitpunkt der Eheschließung, zum Trennungszeitpunkt (zur Verhinderung, dass ein Ehegatte Vermögen beiseite schafft) und zum Endstichtag der Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens ermitteln wir einen Ausgleichsanspruchs, den wir dann für Sie durchzusetzen oder dem wir entgegentreten.

Weiter unterstützen wir Sie bei der interessengerechten Verteilung der Dinge, die Sie im gemeinsamen Haushalt zur Verfügung hatten.

Versorgungsausgleich:
Dieser umfasst die Verteilung und den Ausgleich der in der Ehezeit jeweils erwirtschafteten Anrechte aus der gesetzlichen, berufsständischen, beamtenrechtlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge auf Rentenbasis unter dem Gesichtspunkt der Parität und der Wirtschaftlichkeit.

Umgang:
Wir begleiten Sie auf dem Weg im Interesse Ihrer gemeinsamen Kinder eine für alle Seiten tragfähige Regelung der Besuchszeiten des nichtbetreuenden Elternteils zu finden. Dies mit dem Ziel des Erhaltes der für die Zukunft Ihres Kindes so wichtigen Bindung zu beiden Elternteilen.

Sorgerecht:
Hier sind wir Ihnen behilflich bei der Lösung von Konflikten der Eltern im Rahmen der Regelung der persönlichen, gesundheitlichen und vermögensrechtlichen Belange der gemeinsamen Kinder.

Wir freuen uns auf die Vereinbarung eines persönlichen Gesprächstermins.

Kontakt:
Telefon: 07161 / 96127-30
Telefax:  07161 / 96127-42
Email:   info@rae-jaeger.de

Ihre Ansprechpartner:

Katrin Gröger-Bächtle
Rechtsanwältin

Telefon: 07161 / 96127-30
Telefax: 07161 / 96127-42

Jörg Lohrmann
Rechtsanwalt

Telefon: 07161 / 96127-30
Telefax: 07161 / 96127-42