Miet- und WEG-Recht

Mietvertrag:
Der Abschluss eines rechtssicheren Mietvertrages kann Ihnen dabei helfen, Fehler zu vermeiden, die später zu Streitigkeiten im Mietverhältnis führen, etwa weil der Vertragsinhalt unklar formuliert ist oder rechtsunwirksame Formulierungen gewählt wurden.

Kündigung von Mietverhältnissen:
Die Kündigung eines Mietverhältnisses stellt für den Mieter häufig einen schweren Eingriff in dessen Lebensplanung dar. Streitigkeiten darum, ob diese Eingriffe berechtigt sind, sind daher häufig vor Ausspruch einer Kündigung zu klären. Wir klären Sie als Vermieter darüber auf, ob eine Kündigung wirksam und rechtlich durchsetzbar ist. Mietern gegenüber geben wir eine Einschätzung ab, ob die erhaltene Kündigung wirksam ist und damit dieser Kündigung auch Folge zu leisten ist. Häufig können im außergerichtlichen Verhandlungswege für beide Beteiligte tragbare Lösungen erzielt werden. Häufig gibt es jedoch auch keinerlei Spielraum für Verhandlungen. Dann vertreten wir die Rechte von Mietern und Vermietern ganz streng nach den Vorgaben des Gesetzes, auch gerichtlich. Die realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten von Räumungsklagen beziehungsweise der Verteidigungsmöglichkeiten gegen eine Räumungsklage ist hierbei selbstverständlich.

Gewerbemiete und Gewerbepacht:
Nicht nur bei Wohnraummietverhältnissen, sondern auch in Gewerberaummietverhältnissen und Pachtverhältnissen kommt es häufig zu Streitigkeiten. Hier gilt ebenso wie für die Wohnraummiete, dass eine fundierte Beratung bezüglich der Erfolgsaussichten der jeweils gebotenen Vorgehensweise im Vordergrund steht. Die Durchsetzung ihrer Rechte folgt dann hieraus.

Nebenkostenabrechnungen:
Einen häufigen Streitpunkt im Mietverhältnis als Dauerschuldverhältnis stellen auch die Nebenkostenabrechnungen dar. Die Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen sowohl für Vermieter, als auch für Mieter ist dabei für uns selbstverständlich. Unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und des Augenmerks auf das fortbestehende Mietverhältnis, überprüfen wir die Abrechnungen und leiten die entsprechenden Rechte für sie her.

Mietminderung:
Wenn das vertragliche Gleichgewicht im Mietverhältnis nicht mehr gegeben ist, durch Mängel der Mietsache, muss eingegriffen werden, wobei häufig die Minderung selbst nicht das Ziel sein kann, sondern die Behebung der Mängel und die Minderung hierzu lediglich als Vehikel dienen.

Mieterhöhung:
Der Gesetzgeber hat einen Rahmen für die Mieterhöhung vorgegeben. Problematisch ist oft die Einordnung der betroffenen Immobilie in die Kategorien aus dem Mietspiegel. Besonders erschwert wird dies in Göppingen derzeit noch durch das Fehlen eines Mietspiegels für die Stadt. Wir prüfen die Möglichkeiten zur Mieterhöhung und überprüfen auch die Wirksamkeit nicht gerechtfertigter Mieterhöhungsbegehren. In diesem Zusammenhang sind auch Mieterhöhungen im Zusammenhang mit Modernisierungsmaßnahmen von Belang.

WEG-Recht:
Das Recht der Wohnungseigentümergemeinschaft ist für den juristischen Laien oft nur schwer zu durchschauen. Undurchsichtige Beschlüsse, formalistische Betrachtungsweisen und interne Streitigkeiten in der WEG sind leider keine Ausnahme. Wir helfen Ihnen, hierbei den Durchblick zu behalten und ihre Rechte zu sichern, sei es im Vorfeld zu Wohnungseigentümerversammlungen oder im Nachgang von Versammlungen.

Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung sind nach Eintritt ihrer Bestandskraft bindend. Bei der Durchsetzung dieser Beschlüsse sind wir Ihnen behilflich, ebenso wie für den Fall, dass die Beschlüsse angreifbar sind.

Wir freuen uns auf die Vereinbarung eines persönlichen Gesprächstermins.

Kontakt:
Telefon: 07161 / 96127-30
Telefax: 07161 / 96127-42
Email:    info@rae-jaeger.de

 

Ihr Ansprechpartner:

Jörg Lohrmann
Rechtsanwalt

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