Sozialversicherungsrecht

Rentenversicherungsrecht:
Die wichtigsten Leistungen des Rechts der Rentenversicherung sind Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation, Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer-, Waisenrenten), Renten wegen Erwerbsminderung und Altersrenten (Regelaltersrente und verschiedene Arten der vorgezogenen Altersrenten).
Oftmals kommt es bei der Beantragung einer Rente wegen Erwerbsminderung zu Problemen. Eine Rente wegen Erwerbsminderung wird entweder als Rente wegen teilweiser oder wegen voller Erwerbsminderung geleistet. Teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nur noch 3 bis unter 6 Stunden täglich erwerbstätig sein können. Wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können, sind Sie voll erwerbsgemindert. Hauptstreitpunkt bei Rentenverfahren wegen Erwerbsminderung ist regelmäßig die Feststellung der bei Ihnen noch vorliegenden gesundheitlichen Leistungsfähigkeit durch ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen.
Zwar können wir nicht die ärztlichen Feststellungen ersetzen. Allerdings können wir Sie dabei unterstützen, dass alle in Betracht kommenden Gesichtspunkte im Rentenverfahren überprüft und berücksichtigt werden.

Krankenversicherungsrecht:
Die gesetzliche oder private Krankenversicherung dient der Absicherung gegen die mit einer Erkrankung verbundenen Folgerisiken (z.B. Leistungsausfall, Pflege und Heilbehandlung). Wir unterstützen Sie beispielsweise bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Zahlung von Krankengeld sowie Erstattung der Kosten für die Behandlung bei Erkrankungen, bei Mutterschaft und nach Unfällen.

Unfallversicherungsrecht:
Das Recht der Unfallversicherung gleicht Gesundheitsschäden aus, die Sie infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden.  Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Aufgabe, mit allen geeigneten Mitteln Versicherungsfälle (Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten) sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, nach Eintritt von Versicherungsfällen Ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit wiederherzustellen und Sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen. Die Leistungen umfassen insbesondere Heilbehandlungsmaßnahmen, medizinische Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umschulung), Geldleistungen (z.B. Lohnersatzleistungen und Rentenleistungen) und - im Todesfalle - Hinterbliebenenleistungen (z.B. Witwen-/Witwer- und Waisenrenten).
Sehr gerne vertreten wir Sie in diesen Fallgestaltungen.

Arbeitslosenversicherungsrecht:
Im Rahmen der Arbeitslosenversicherung erbringt die Agentur für Arbeit Leistungen der aktiven Arbeitsförderung und Entgeltersatzleistungen. Zu den wichtigsten Leistungen des Rechts der Arbeitsförderung zählt die Zahlung von Arbeitslosengeld. Die Agentur für Arbeit kann Sperrzeiten verhängen, während derer kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Bei der Sperrzeit verkürzt sich überdies die Gesamtdauer der Auszahlung des Arbeitslosengeldes um den Zeitraum der Sperre.
Sollten Sie diesbezüglich Probleme haben, so stehen wir Ihnen hierbei gerne zur Verfügung.

Schwerbehindertenrecht:
Das Vorliegen der Behinderung und deren Ausmaß werden als sogenannter Grad der Behinderung (GdB) auf Ihren Antrag durch das Landratsamt (u. a. Versorgungsämter) festgestellt. Eine Behinderung liegt vor, wenn Ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher Ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.  Eine Schwerbehinderung wird von der zuständigen Behörde ab einem Grad der Behinderung von 50 festgestellt. Ab einem GdB von 30 kann auf Ihren Antrag durch die Bundesagentur für Arbeit eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten erfolgen, wenn aufgrund der Behinderung ansonsten ein Arbeitsplatz nicht erlangt oder behalten werden kann. Darüber hinaus gibt es noch verschiedene Merkzeichen, die bei besonderer Ausprägung der Schwerbehinderung erteilt werden können.
Wir kümmern uns für Sie darum, dass Ihre Ansprüche gegenüber der Behörde bzw. dem Sozialgericht geltend gemacht werden.
Wir freuen uns auf die Vereinbarung eines persönlichen Besprechungstermins.

Kontakt:
Telefon: 07161 / 96127-30
Telefax: 07161 / 96127-42
Email:    info@rae-jaeger.de

Ihr Ansprechpartner:
Daniel Klingenberg
Rechtsanwalt

Telefon: 07161 / 96127-20
Telefax: 07161 / 96127-41