Verkehrsrecht

Allgemeines Verkehrsrecht:
Sie hatten einen Verkehrsunfall. Losgelöst von der Frage, ob die Haftung klar oder unklar ist, klären wir für Sie, die Frage, ob und in welchem Umfang Sie Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen können. Wir beraten Sie, ob Sie auf Basis eines Gutachtens abrechnen sollen oder ob das Fahrzeug repariert und eine Rechnung hierzu vorgelegt werden soll.

Des Weiteren beraten und vertreten wir Sie bei Streitigkeiten aus Kfz-Kaufverträgen, Werkverträgen (z. B. Reparaturaufträge mit der Werkstatt), Leasingverträgen und Versicherungsverträgen des Kfz-Bereichs.

Unser Ziel ist: Ihre Ansprüche werden maximal durchgesetzt, Sie haben einen minimalen Aufwand.

Verkehrsstrafrecht:
Wenn verkehrs- und strafrechtliches Verhalten aufeinandertreffen, können für Sie mannigfaltige Probleme entstehen. Im Ergebnis geht es jedoch um die Frage, ob und inwieweit eine Straftat vorliegt, Geldstrafen oder gar eine Bewährungsstrafe im Raum stehen und insbesondere auch, ob und wenn ja, wie lange eine Fahrerlaubnis entzogen wird. Es gibt durchaus Möglichkeiten insbesondere das Strafmaß zu beeinflussen. Gemeinsam sollte das bestmögliche Ergebnis gefunden und durchgesetzt werden.

Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht:
Auch der kleine Bruder des Verkehrsstrafrechtes kann massive Auswirkungen haben. Empfindliche Geldbußen können bei Übertretungen ebenso drohen wie Fahrverbote. Auch hier gibt es Gestaltungsspielräume und wir können Ihnen Beistand leisten, insbesondere wenn es um die Frage des Führerscheins geht.

Fahrerlaubnisrecht:
Aus vielerlei Gründen kann sich die Führerscheinstelle mit Ihrem Führerschein, d. h. mit Ihrer Fahreignung, beschäftigen. Die Gründe für Eignungsprüfungen werden vielfältiger. Die gesetzlichen Regelungen, insbesondere aber auch die Rechtsprechung, sind bisweilen unübersichtlich. Es ist daher dringend geboten, die neueste Rechtslage zum Fahrerlaubnisrecht in Bezug auf die Fahreignung zu kennen. Wir haben jahrelange Erfahrung und Sie können hier auf unsere Kompetenz vertrauen, um Ihren Führerschein nicht unnötig zu verlieren. Sollte dies der Fall sein, so können zumindest über die Dauer der Entziehung und die Auflagen der Wiedererteilung (z. B. MPU) vielfältige Hilfestellungen gewährt werden.

Wir freuen uns auf die Vereinbarung eines persönlichen Gesprächstermins.

Kontakt:
Telefon: 07161 / 96127-20
Telefax: 07161 / 96127-41
Email:    info@rae-jaeger.de

Ihr Ansprechpartner:

Klaus Schwartz
Rechtsanwalt

Telefon: 07161 / 96127-20
Telefax: 07161 / 96127-41

Thomas Kimmel
Rechtsanwalt

Telefon: 07161 / 96127-20
Telefax: 07161 / 96127-41